Montag, 27. Januar 2014

BEM-Prozess

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagementes (BEM) ist die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.

Wichtig ist das BEM innerbetrieblich zu verknüpfen mit der Gesundheitsförderung und dem Arbeitsschutz.

Zu Beginn eines BEM-Prozesses müssen zunächst Strukuren und Zuständigkeiten festgelegt werden. 

Gesprächsleitfäden und / oder Dokumentationshilfen sollten genutzt oder erarbeitet werden.

Wichtig ist, dass das Vorgehen betriebsspezifisch und transparent geregelt ist.





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